Der zerbrochne Krug - von Heinrich von Kleist
- Theater
Rein rechtlich gesehen scheint der Fall eine Bagatelle. Es geht um eine Sachbeschädigung und die Klärung von Schadensansprüchen. Marthe Rull beschuldigt Ruprecht, ihren Schwiegersohn in spe, gegen die Verabredung in der Kammer der Tochter Eve gewesen zu sein und dort einen Krug vom Sims gestoßen zu haben. Jedenfalls hat sie Ruprecht persönlich in der Kammer angetroffen. Ruprecht hingegen behauptet, es sei ein Dritter gewesen, der den Krug zerschlug. Er habe die Person durchs Fenster fliehen sehen. Aussage steht gegen Aussage. Man könnte sich vergleichen, dem Verfahren ein schnelles Ende machen. Für Adam, den gestandenen Richter, eigentlich eine Routinesache. Aber Marthe Rulls Klage ist so einfach nicht abzutun. Denn immerhin gibt es eine verlässliche Zeugin: Eve. Diese schweigt jedoch beredt. Nicht zuletzt, weil an diesem Tag zufällig Gerichtsrat Walter, in „Revisionsbereisung auf den Ämtern“ unterwegs, beim Verhör zugegen ist. Eve hofft, dass Walter das falsche Spiel des Dorfrichters durchschaut. Als er am Ende jedoch Adams Fehlurteil bestätigt, ergreift Eve entschlossen das Wort. – So unverkennbar der ZERBROCHNE KRUG vom Sündenfall, vom verlorenen Paradies, von Traum und Trug handelt, und dies in einem sehr ernsten Sinne, so raffiniert zieht hier zugleich ein auch im komischen Fach versierter Autor die Fäden.
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