Die Krameramtswohnungen in unmittelbarer Nähe des Hamburger Michels sind das letzte erhaltene Beispiel für eine ehemals typisch hamburgische Wohnhof-Anlage aus dem 17. Jahrhundert.
Im Jahr 1375 schlossen sich die Kleinhändler (Krämer), die ihren festen Stand oder Laden in der Stadt besaβen und vornehmlich mit Gewürzen, Seidenstoffen und Eisenwaren handelten, im Krameramt zusammen. Diese wohlhabende Berufsorganisation lieβ auf dem Gelände bei der Michaeliskirche für jeweils 20 Witwen ihrer verstorbenen Amtsbrüder Freiwohnungen errichten. Bis 1968 dienten die Häuserzeilen mit der schmalen Gasse dazwischen als Altenwohnungen eben diesem Zweck – unter Beteiligung des Denkmalschutzes wurden die Gebäude bis 1974 restauriert und die einzelnen Wohnungen vermietet.
Vollständige Einrichtung aus der Zeit um 1850/60
Eine der historischen Wohnungen ist in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten und vom Museum für Hamburgische Geschichte mit einer vollständigen Einrichtung aus der Zeit um 1850/60 ausgestattet worden. Sie vermittelt einen lebendigen, ja "hautnahen" Eindruck über das einfache und entbehrungsreiche Leben zur damaligen Zeit.
Ein sehr bedeutendes Zeugnis hamburgischer Geschichte
Die Kramer-Witwen-Wohnung ist die einzige für Besucher begehbare Wohnung der historischen Wohnanlagen. Diese wurden im 17. Jahrhundert im Auftrag von sogenannten Krämern – wohlhabende Händlern, die ihr Geschäft hauptsächlich mit Gewürzen, Seide und Metallwaren machten – für die Witwen verstorbener Kollegen errichtet. Der Sinn dahinter war, die Frauen aus den Läden ihrer Männer zu bekommen, um diese als Standort für einen neuen Krämer der Zunft nutzen zu können. Die Kramer-Witwen-Wohnung ist ein sehr bedeutendes Zeugnis hamburgischer Geschichte und weist einen interessanten Kontrast zwischen ihrer für die damalige Zeit typischen Beengtheit und der gleichzeitig sehr edlen Einrichtung auf. Sie liegt direkt in der Innenstadt vor Hamburgs berühmten Wahrzeichen – dem Michel.
Hamburg CARD Vorteil
Eintrittskarten
Erwachsene: 2,00 € statt 2,50 €; Kinder unter 18 Jahren frei
Zeigen Sie an der Kasse und auf Nachfrage Ihre gültige Hamburg CARD am Tag der Nutzung vor. Dopplung von Rabatten sind ausgeschlossen.