Tourist-Infos & Beratung
Detaillierte Informationen, Prüfberichte der zertifizierten Einrichtungen und zahlreiche Tipps rund um barrierefreies Reisen in Hamburg finden Sie auf unserer www.barrierefrei-hh.de.
Auch vor Ort und per E-Mail und Telefon steht Ihnen unser Service-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon
- E-Mail: Unter der E-Mail-Adresse barrierefreiheit@hamburg-tourismus.de erreichen Sie unser Service-Team, welches Ihnen gerne alle Fragen beantwortet.
- Telefon: Unter der Rufnummer +49 (0) 40 300 51 851 erreichen Sie unser Sales & Service Center
Erreichbarkeit vor Ort in Hamburg
- Tourist Information am Hamburger Hauptbahnhof: Hauptausgang Kirchenallee
- Touristik Kontor Landungsbrücken: Bei den St. Pauli Landungsbrücken Brücke 4
- Tourist Information Hamburg Welcome Center am Flughafen: Hamburg Airport, Airport Plaza zwischen Terminal 1 und 2
Gibt es Ausnahmen für die Abgabe der Kultur- und Tourismustaxe?
Ausnahmen sind generell nicht vorgesehen. Auch Minderjährige werden erfasst, ebenso Übernachtungen in Jugendherbergen oder Tageszimmer in Stundenhotels. Entscheidend ist allein, dass eine Beherbergungsmöglichkeit gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Nur für den absoluten Niedrigpreissektor fällt keine Kultur- und Tourismustaxe an, wenn das Nettoentgelt für die Übernachtung pro Person 10 Euro oder weniger beträgt. Nicht als Übernachtung im Sinne des Gesetzes gilt das Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen u.a. in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen.
Maximal eine Begleitperson von Menschen mit Behinderung ist von der Kultur- und Tourismustaxe befreit. Die behinderte Person selbst muss die Kultur- und Tourismustaxe jedoch abführen.